Elektrokontrolle

Elektrokontrolle

Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist der Eigentümer einer elektrischen Anlage verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch mit einer Elektrokontrolle prüfen zu lassen. Diese Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden (d. h: Eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war).

Periodische Kontrollen (PKO)

Prüfen der elektrischen Installationen in regelmässigen Abständen wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, je nach Nutzungsart und Gefährdungspotenzial in Abständen von 1, 5, 10 oder 20 Jahren. Zusätzliches Erstellen der Mess- und Prüfprotokolle evtl. mit Mängelbericht und Sicherheitsnachweis.

Schlusskontrolle (SKO)

Durchführen von Schlusskontrollen von neu erstellten elektrischen Installationen in sämtlichen Gewerken . Dokumentation der Ergebnisse mit Mess-, + Prüfprotokoll und Sicherheitsnachweis.

Abnahmekontrollen (AKO)

Durchführen von Abnahmekontrollen der neu erstellten elektrischen Installationen in Gewerbe- und Industriegebäuden inklusive Überprüfen und Gegenzeichnen der vorhandenen Mess- und Prüfprotokolle, Sicherheitsnachweise, Schemas der Haupt- und Sicherungsverteilung sowie Erdungspläne.

Weiter bieten wir folgende Messungen im Rahmen der Elektrokontrolle an:

  • Blitzschutzanlagen / Erdungsmessungen
  • Netzqualitätsmessungen
  • Wärmebildmässungen (Thermografie)
  • Allgemeine Installationen

Geräteprüfung gemäss EN 50678

Geräteprüfungen nach EN 50678

Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen.

Gerne helfen wir Ihnen mit einer Elektrokontrolle , Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten.

Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen?

Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren:

  • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26
  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20
  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und
  • Berufskrankheiten (VUV) 832.30
  • Info der Electrosuisse 3024c

Welche Geräte müssen mit einer Elektrokontrolle geprüft werden?

  • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen.
  • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.
  • Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw.

Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel?

Das Prüfungsinterval wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben:

  • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw.
  • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw

Ihre Anfrage zur Elektrokontrolle

Gerne führen wir für Sie die Elektrokontrolle nach Wunsch aus. Bitte kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot mit folgendem Formular oder telefonisch unter +41 61 717 86 36.

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